Anwaltliche Beratung zur Arbeitskräfteüberlassung: Gestalten Sie Personaldienstleistungen rechtssicher in Linz und Umgebung!
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitskräfteüberlassung und Personaldienstleistung ändern sich häufig und sind komplex. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Verträge rechtskonform zu gestalten, Risiken zu vermeiden und gleichzeitig flexibel auf wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.
Arbeitnehmer benötigen Klarheit über ihre Rechte im Überlassungsverhältnis.
Genau hier setzt die spezialisierte Rechtsberatung der Kanzlei Aigner Nagl an – mit umfassendem juristischem Know-how, individueller Betreuung und einer praxisnahen Herangehensweise.
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Überlassungsverträge erstellen und prüfen lassen: Das bieten wir Ihnen
- Erstellung und Prüfung von Überlassungsverträgen (AV, ÜL, RV, AGB)
- Beratung zu Entlohnungssystemen und Arbeitszeitmodellen
- Rechtliche Begleitung bei Kündigungsschutz und betriebsverfassungsrechtlichen Themen
- Prozessführung vor Arbeits- und Sozialgerichten
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Beschäftigerbetrieben
- Verteidigung in verwaltungs- und finanzstrafrechtlichen Verfahren
- Bereitstellung von Musterverträgen und Datenschutz-Checklisten
- Durchführung praxisnaher Workshops und Schulungen für Unternehmen
- Beratung zur grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung inkl. EU-Rechtskonformität
- Die Kanzlei Aigner Nagl bietet eine vollumfängliche rechtliche Betreuung rund um das Thema Arbeitskräfteüberlassung.
Dabei profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, praxisnaher Beratung und einem klaren Fokus auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Deshalb vertrauen Unternehmen auf unsere Beratung
Was Unternehmen und Arbeitnehmer zur Personaldienstleistung wissen sollten
Unsere Leistungen richten sich an alle Betriebe, die mit Arbeitskräfteüberlassung oder Personaldienstleistungen arbeiten – von regional tätigen Firmen bis zu international agierenden Unternehmen.
Gerade im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitskräfteüberlassung gibt es laufend neue Vorschriften. Wir informieren unsere Mandanten regelmäßig über alle relevanten Änderungen und bieten Unterstützung bei der Umsetzung.
Ja. Wir begleiten Sie bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Verfahren vor Verwaltungs- und Finanzstrafbehörden.
Es sind sowohl EU-Richtlinien als auch nationale Bestimmungen zu berücksichtigen. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Spezialbereich.
Selbstverständlich. Wir stellen geprüfte Musterverträge und Checklisten zur Verfügung, damit Sie Ihre Prozesse rechtssicher gestalten können.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein persönliches Erstgespräch!
